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Theissen Unternehmensentwicklung

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Geschäftsführender Inhaber und verantwortlich für den Inhalt: 
Matthias Theissen 
Berater I Gutachter I Freier Sachverständiger [BVFS]
Persönlicher eMail-Account:
theissen@mtheissen.com

Umsetzung:
Abschnitt1 GmbH
Büro für visuelle Kommunikation 
abschnitteins.de

Rechtshinweise:
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Standesregeln

Präambel 

Die in diesem Unternehmen tätigen Berater verpflichten sich zur Wahrung der branchenüblichen Standesregeln und beraten private wie gewerbliche und öffentliche Mandanten gemäß ihrer fachlichen, berufsspezifischen Orientierung. Sie üben ihren Beruf qualitätsorientiert aus und weisen ihre speziellen fachlichen Qualifikationen aus.

Gewissenhaftigkeit 

Die Berater üben ihren Beruf gewissenhaft aus. Sie übernehmen nur Mandate, für deren Bearbeitung sie die erforderlichen Fähigkeiten besitzen und die unter den gegebenen Umständen ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Die Berater haben sich innerhalb und außerhalb ihrer Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die ihre Stellung erfordert. Sie haben in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Ruf und Ansehen des eigenen Unternehmens sowie der Fachverbände, denen es angehört, ihrer Organe und Funktionsträger oder einzelner Verbandskollegen schaden könnte oder auch nur diesen Anschein erweckt.


Unabhängigkeit 

Die Berater haben bei ihrer Berufsausübung ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren. Sie dürfen auf keine Bedingungen eingehen, die ihre berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten. Die Eigenverantwortlichkeit verlangt, dass sie sich persönlich ihr Urteil bilden und ihre Entscheidungen ausschließlich danach ausrichten.

Verschwiegenheit 

Die Plicht der Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was den Beratern in Ausübung ihre Berufes anvertraut worden oder ihnen anlässlich ihrer Berufsausübung bekannt geworden ist. Die Berater haben auch ihre Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieses Grundsatzes, insbesondere zum Schutze von Mandanten und Kollegen, anzuhalten.

Verhalten gegenüber Mandanten 

Die Beziehung zwischen den Beratern und ihren Mandanten beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann. Gleiches gilt für die Beibehaltung des Auftrages. Im Übrigen sind die Berater in der Annahme eines jeden Auftrages frei – soweit sie diesbezüglich nicht die kollegiale Rücksichtnahme gegenüber Verbandskollegen zu beachten haben.


Honorare 

Die Honorare müssen vor Übernahme des Beratungsauftrages vereinbart werden. Die Vereinbarung muss für den Mandanten den Honorarrahmen deutlich machen.

Unvereinbare Tätigkeiten 

Die Berater haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die die Einhaltung der Standesrichtlinien gefährden oder das Ansehen des Berufsstandes verletzen kann. Sie dürfen keine Tätigkeit ausüben, die ihre Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit – auch im Sinne der Satzung der Fachverbände, denen sie angehören – gefährden oder deren Anspruch und Zielen zuwiderlaufen.

AGB

§ 1

Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Mandanten. Die AGB werden vom Mandanten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§ 2

Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der schriftliche Auftrag des Mandanten, dessen Bestätigung bzw. der jeweilige Beratervertrag, worin Leistungsumfang sowie Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Mandant kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen: Telefonisch, postalisch, per Fax, per E-Mail. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Mandant erhält nach Auftragseingang eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftrags-bestätigung gilt der Auftrag als angenommen bzw. der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist auch maßgeblich für den Liefertermin der zu erbringenden Leistung.
2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäfts-beziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Mandanten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Mandanten.

§ 3

Honorare und Auslagen

Alle unsere Honorarangaben sind stets Netto und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auch die Berechnung für den Mandanten verauslagter Kosten oder auf dessen Auftrag hin veranlasster Leistungen Dritter erfolgen stets Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4

Zahlung und Fälligkeit

4.1 Unserer Anspruch auf Zahlung von Honorar oder Auslagen entsteht für jede einzelne Leistung oder Auslage, sobald diese von uns erbracht bzw. uns von Dritten berechnet wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Honorar enthalten ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert berechnet werden.
4.2 Honorare und Auslagen werden zur Zahlung fällig, sobald die Rechnung dem Mandanten zugeht.
4.3 Der Mandant kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zins-satzes zu fordern.
4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Mandant nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertrags-verhältnis beschränkt.

§ 5

Lieferfristen und Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb der vereinbarten Frist bereit zu stellen. 5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Mandanten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 6

Mitwirkungspflicht des Mandanten

6.1 Der Mandant stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
6.2 Die Nichtverfügbarkeit solcher Unterlagen, Informationen und Materialien verlängert die Frist zur Bereitstellung unserer Leistung um die entsprechend gleiche Zeit – unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass eine Erbringung der Leistung zu einem anderen als dem vereinbarten und geplanten Zeitpunkt eventuell nicht möglich ist, verschoben werden oder gänzlich abgelehnt werden muss.

§ 7

Verschwiegenheitsklausel

Beiden Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen gegenseitigen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für Mitarbeiter oder zur Auftragserfüllung hinzugezogene Dritte. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die jeweilige Partei für sich selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Mandanten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Mandanten zurückgesandt.

§ 8

Haftungsbeschränkung

8.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch krankheitsbedingtem Ausfall oder höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung – insbesondere für die Freigabe – sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Mandant verantwortlich.
8.2 Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Mandanten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
8.3 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Mandanten zurückbleibt.
8.4 Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Mandant selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben bzw. eine mögliche Kenntnis darüber vorenthalten.
8.5 Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.

§ 9

Mängelrüge

9.1 Wenn uns der Mandant nicht innerhalb von 8 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. 
9.2 Sollte der Mandant eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.
9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Mandant das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Mandanten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Mandant zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§ 10

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§ 11

Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 12

Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in 88662 Überlingen, Deutschland. 
12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Mandanten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in 88662 Überlingen, Deutschland zuständige Gericht vereinbart.